Rechtliche Informationen

Anmeldung zur Teilnahme am Marxer Weihnachtsdorf 2025

Die WIENterzauber GmbH beabsichtigt heuer erstmalig das Marxer Weihnachtsdorf zu organisieren und durchzuführen.

  1. Anmeldungen sind ab sofort möglich! Anmeldeschluss ist Donnerstag, der 31. Juli 2025.

  2. Sollte der Markt von den Behörden vor dem 2. November abgesagt werden, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen, und bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

  3. Das wirtschaftliche Risiko des unternehmerischen Erfolges sowie sämtliche gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang mit der Teilnahme am Markt trägt, wie bei jeder Marktveranstaltung, der jeweilige Standbetreiber bzw. die Standbetreiberin.

  4. Vorbehaltlich unserer Zustimmung werden die zur Verfügung stehenden Plätze nach Prüfung und Beurteilung der angebotenen Produkte zugeteilt.

  5. Nach erfolgreicher Anmeldung und bei positiver Beurteilung nach unserem Auswahlverfahren erhalten Sie Ihren Vertrag. Wir orientieren uns bei der Vertragsgestaltung an den Verträgen für Veranstaltungen in der Marxhalle, wie beispielsweise der Edelstoff-Ausstellung. Die von Ihnen zu unterzeichnenden Verträge werden von uns gegengezeichnet, sobald die Teilnahmegebühren auf dem Bankkonto der WIENterzauber GmbH eingelangt sind. Eine entsprechende Kontoeingangsbestätigung wird Ihnen zugeschickt. Die Einzahlung, sowie der unterzeichnete Vertrag muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach Erhalt des Vertrages erfolgen bzw. vorliegen. Nach Gegenzeichnung der Verträge von uns (bei Erfüllung aller Bedingungen erhalten Sie diese umgehend gegengezeichnet zurück) gilt der Vertrag für beide Seiten verbindlich und wir garantieren Ihnen damit einen fixen Standplatz am Marxer Weihnachtsdorf.

  6. In den abzuschließenden Verträgen wird festgehalten, dass alle Angaben, die Sie uns gegenüber im Anmeldeformular machen, verbindlich sind.

  7. Wir werden vor Ort die Standplätze einzeichnen und markieren. Sollten Sie Ihre eigene Hütte aufstellen wollen, ist es notwendig, die Maße Ihres Verkaufsstandes (Außenkanten) exakt anzugeben und uns mitzuteilen, auf welcher Seite sich Ihr Hütteneingang (Türe) befindet und wie weit das Dach die Außenkante der Hütte überragt. Die Angaben sind für uns verbindlich und können nach Zuweisung des Standplatzes nicht mehr verändert werden.

  8. Ein besonderes Augenmerk wird bei uns auf die von Ihnen angebotenen Produkte gelegt. Die Auflistung und Beschreibung Ihrer Produkte ist für uns einerseits Zustimmungs- oder Ablehnungsgrundlage und andererseits integrierter Vertragsbestandteil. Produkte, die unsererseits nicht ausdrücklich zur Kenntnis gelangte oder genehmigte Produkte dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden. Um eigenproduzierte Waren von angekauften Fertigprodukten bzw. Halbfertigprodukten unterscheiden zu können, ist eine genaue Angabe und Deklaration der einzelnen Produkte notwendig. Da Ihr Warenangebot vor Ort begutachtet und überprüft wird, ist festzuhalten, dass falsche Produktions- und Produktangaben eine Vertragsauflösung nach sich ziehen können. Daher ist es wichtig, bei Ihrer Anmeldung Bilder bzw. Fotos der angebotenen Produkte beizulegen.

  9. Sie nehmen verbindlich zur Kenntnis, dass Sie als Weihnachtsmarktteilnehmer:in über eine entsprechende Gewerbeberechtigung bzw. Steuernummer verfügen müssen. Bei möglichen Kontrollen seitens der Behörde muss dies auch vor Ort nachweisbar sein.

  10. Sofern Sie einen Verkaufsstand von uns anmieten, erhalten Sie eine genaue Ausstattungsbeschreibung der Verkaufsstände (vor allem hinsichtlich der Elektrik) von uns. Die Stände werden von uns leer zur Verfügung gestellt. Etwaiges Inventar, wie Tische und sonstige notwendige Geräte und Innenausstattung müssen von Ihnen bei der Anmeldung angegeben und zur Verfügung gestellt werden.

  11. Wir weißen darauf hin, dass der Betrieb von Beschallungsgeräten (Radio, CD-Player) nicht gestattet ist. Für eine musikalische Untermalung wird seitens des Veranstalters gesorgt.

  12. Wir weisen darauf hin, dass kein teilnehmender Unternehmer dazu berechtigt ist, die Benützung des Verkaufsstandes, sowie den Verkauf der im Verkaufsstand angebotenen Waren dritten Personen entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen (gänzliche oder teilweise Verpachtung). Der Verkaufsstand darf ausschließlich nur auf eigene Rechnung und Gefahr des teilnehmenden Betriebes und Vertragspartners betrieben werden. Ausnahmen davon – Notsituationen, etc. – bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters.

  13. Der Verkaufsstand kann gerne auch ihrerseits durch ein optisch ansprechendes "Dekorationskonzept" verschönert werden. Selbstverständlich bemühen wir uns, das Marxer Weihnachtsdorf öffentlich stark zu bewerben, den gesamten Markt attraktiv und weihnachtlich zu gestalten, eine anspruchsvolle und magische Lichtdekoration zu installieren und Ihnen insgesamt durch professionelle Organisationsleistung vor Ort zur Verfügung zu stehen.

  14. Die Anzahlung des jeweiligen Standplatzes hat zu 50 % bis 15.08.2025 zu erfolgen. Der offen Betrag der Standgebühr und somit die weiteren 50 % haben bis 30.09.2025 zu erfolgen.

  15. Die Abrechnung des gelieferten Stroms erfolgt anhand der jeweils abgelesenen Zählerstände und nach dem tatsächlichen Verbrauch im jeweiligen Abrechnungszeitraum.

Sollten Sie Kolleg:innen, Freunde oder Bekannte mit ansprechenden und interessanten Produkten kennen, freuen wir uns, wenn diese sich ebenfalls um einen Standplatz bewerben.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung als Ausstellender im Marxer Weihnachtsdorf und darauf, den Markt mit Ihnen gemeinsam zu einem unvergesslichen Erlebnis für alle Besucher:innen zu machen.

WIENterzauber
Passauer Straße 22
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